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Der Versicherungsschutz in unserem Verein basiert, wie bei allen Sportvereinen in NRW auch, auf dem Sportversicherungsvertrag, den der Landessportbund mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen hat. Hierunter fallen alle Vereinsmitglieder und am Vereinsangebot (z.B. Kurse) angemeldete Nichtmitglieder.
Leistungen aus dem Sportversicherungsvertrag treten erst dann ein, wenn kein anderweitiger Schadenausgleich durch Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflicht usw. vorgenommen wird.
Gesundheitliche Bagatellschäden werden durch den Sportversicherungsvertrag nicht abgedeckt. Ein Sportunfall ist unverzüglich dem Sozialwart oder der Geschäftsstelle zur Vermeidung von Nachteilen zu melden. Nichtmitglieder nehmen an Wettkämpfen, Laufveranstaltungen usw. des Vereins auf eigene Verantwortung teil.
Grundsätzlich gilt für eine Teilnahme an unseren Sportangeboten, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Im Zweifelsfall ist die Sporttauglichkeit vom Arzt feststellen zu lassen.
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