Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes e.V.

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Die Satzung der Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes e.V.
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Beitragsseiten
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Verbandsmitgliedschaften
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Ausschluss aus dem Verein
§ 8 Ordnungsgewalt des Vereins
§ 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§ 10 Die Vereinsorgane
§ 11 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Beirat
§ 14 Abteilungen
§ 15 Mitgliederversammlung
§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 17 Abstimmungen, Wahlen
§ 18 Kassenprüfer
§ 19 Vereinsordnungen
§ 20 Vereinsjugendheim
§ 21 Satzungsänderung
§ 22 Haftung des Vereins
§ 23 Vereinsjugend
§ 24 Datenschutz im Verein
§ 25 Auflösung des Vereins
§ 26 Inkrafttreten
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§ 13  Der Beirat

1.    Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite. Der Beirat besteht aus:
a)    Sportwart/in;       e)    Protokollführer/in;
b)    Pressewart/in;     f)     Vorsitzende/r Jugendausschuss;
c)    Frauenwart/in;    g)     Abteilungsleitern;
d)    Sozialwart/in;     h)     Ehrenvorsitzenden.   
2.    Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Beirats ein. Diese werden vom Vorsitzenden geleitet.   
3.    Der Beirat wird gemeinsam mit dem Vorstand von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt mit Ausnahme der Abteilungsleiter (§ 14, Ziffer 2 der Satzung).
4.    Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus, so bestellt der Vorstand durch Beschluss einen Nachfolger bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Dort ist für die restliche Wahlperiode die Wahl eines Nachfolgers durchzuführen.



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