§ 13 Der Beirat
1. Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite. Der Beirat besteht aus:
a) Sportwart/in; e) Protokollführer/in;
b) Pressewart/in; f) Vorsitzende/r Jugendausschuss;
c) Frauenwart/in; g) Abteilungsleitern;
d) Sozialwart/in; h) Ehrenvorsitzenden.
2. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Beirats ein. Diese werden vom Vorsitzenden geleitet.
3. Der Beirat wird gemeinsam mit dem Vorstand von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt mit Ausnahme der Abteilungsleiter (§ 14, Ziffer 2 der Satzung).
4. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus, so bestellt der Vorstand durch Beschluss einen Nachfolger bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Dort ist für die restliche Wahlperiode die Wahl eines Nachfolgers durchzuführen.
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