Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes e.V.

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Die Satzung der Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes e.V.
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Beitragsseiten
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Verbandsmitgliedschaften
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Ausschluss aus dem Verein
§ 8 Ordnungsgewalt des Vereins
§ 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§ 10 Die Vereinsorgane
§ 11 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Beirat
§ 14 Abteilungen
§ 15 Mitgliederversammlung
§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 17 Abstimmungen, Wahlen
§ 18 Kassenprüfer
§ 19 Vereinsordnungen
§ 20 Vereinsjugendheim
§ 21 Satzungsänderung
§ 22 Haftung des Vereins
§ 23 Vereinsjugend
§ 24 Datenschutz im Verein
§ 25 Auflösung des Vereins
§ 26 Inkrafttreten
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§ 3  Verbandsmitgliedschaften

1.    Der Verein ist Mitglied im Stadtbezirks-Sportverband und im Stadtsportbund Köln, sowie in den für die betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbänden.
2.    Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Ziffer 1 als verbindlich an.
3.    Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der Vorstand den Eintritt und Austritt zu den Fachverbänden beschließen.




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