1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein (Kündigung), Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss aus dem Verein (Satzung § 7), Tod, Auflösung des Vereins.
2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich; frühestens nach einer Mitgliedschaft von einem halben Jahr.
Die Kündigung muss bis einen Monat vor dem Austrittstermin (31. Mai bzw. 30. November) – in der Vereinsgeschäftsstelle eingehen (Datum des Poststempels).
3. Ein Mitglied wird durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen, wenn es trotz 1 Zahlungserinnerung und 1 Mahnschreiben seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Mahnschreiben muss einen Hinweis auf die bevorstehende Streichung enthalten.
Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des Mahnschreibens 3 Wochen verstrichen sind und die Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig ausgeglichen sind. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Mahnschreibens folgenden Tag. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
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Die Satzung der Turn- und Fechtgemeinde 1878 Köln-Nippes e.V.
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§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft





